Die Kriterien von "Aktiv für den Naturpark"

Die Teilnahme am Partner-Netzwerk sollte eine bewusste, überlegte Entscheidung sein. Nicht zuletzt deswegen müssen die Partner-Betriebe einige Anforderungen erfüllen (Foto oben: Annett Melzer)

Kriterium 1 - Lage und/oder dauerhafte Aktivität in einer Naturparkgemeinde

Definition: Der Partner hat seinen Sitz bzw. eine Betriebsstätte / Niederlassung in der Land- und Forstwirtschaft in der Naturparkkulisse oder auf anderen Flächen der Naturparkgemeinden. Auch Betriebe außerhalb dieser definierten Kulisse erfüllen dann dieses Kriterium, wenn sie sich dauerhaft in der Naturparkregion (z.B. Führungen, Sponsoring) oder für den Naturpark mit seinen Zielen engagieren (z.B. Vertriebsstellen von regionalen Produkten und Dienstleistungen, wie z.B. Gaststätten, Verkaufsstellen).

Erläuterung: Bei der Festlegung von Sitz, Lage und Flächen zählt die gesamte Raumkulisse jener Gemeinden, die nur anteilig in der Naturparkkulisse liegen. Das kann bedeuten, dass im Extremfall ein landwirtschaftlicher Betrieb in der Naturparkgemeinde keine Fläche direkt im Naturpark hat. 

Nachweis:

  • Nennung der Naturparkgemeinde mit Sitz, Betriebsstätte, Flächen
  • oder
  • Beschreibung der Aktivität in der Naturparkregion aktuell bzw. im Zeitraum der nächsten 2 Jahre

Kriterium 2 - Kommunikationsengagement

Definition: Der Partner stellt Informationen über den Naturpark gut sichtbar und in standardisierter Form zur Verfügung und fügt eine Verlinkung auf den Naturpark auf seinem Internetauftritt ein. Zudem führt er jährlich eine weitere mit dem Naturpark abgestimmte Werbe-/ Kommunikationsmaßnahme (mit) durch.

Erläuterung: In einer standardisierten Form sollen Besucher einer Einrichtung oder die Teilnehmenden einer Veranstaltung über die Aktivitäten des Naturparks informiert werden. Die Form kann je nach Anbieter variieren: Informationsecken, -tische mit Flyern oder ein Bildschirm mit Naturparkinfos u. ä. bei Einrichtungen; Prospektverteilung bei Führungen; QR-Codes mit Link auf die Naturpark-Internetseite auf den eigenen Medien (z.B. Visitenkarten). Werbe- / Kommunikationsmaßnahmen schließen vom Partner herausgegebene Pressemitteilungen, Direktmailings etc. zu Naturpark-Angeboten, Teilnahmen auf Messen, Sponsoring-Aktivitäten, informative Betreuung vereinbarter Zielgruppen etc. ein.

Nachweis:

  • Verlinkung Internetseite / Direktprüfung durch Naturpark.
  • Dokumentation der standardisierten Form (Foto oder Exemplar).
  • Benennung der durchgeführten Werbemaßnahme, z.B. Miteinbezug des Partnerlogos in Imagefilme, Online-Artikel, Broschüren, Printwerbung in Tageszeitungen oder Anzeigenblättern.

Kriterium 3 - Engagement für ökologische Nachhaltigkeit im Betrieb 

Definition: Der Partner erbringt einen Nachweis zur ökologischen Nachhaltigkeit (Zertifizierung, Auszeichnung oder Maßnahmenkatalog) seines Wirtschaftens und erfüllt die nachfolgend definierten branchenspezifischen Standards.

Erläuterungen: Als Zertifizierungen und Auszeichnungen werden anerkannt: EU-Bio-Siegel; Mitglieder der Anbauverbände Bioland, Naturland, Demeter, Ecovin, Biopark, Ecoland, Gäa, Biokreis sowie lizenznehmende Betriebe des „Regionalfensters“; Nachhaltigkeitszertifizierungen wie EMAS (Eco-Management und Audit Scheme), ISO 14001; (NFI-Richtlinie - Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz für Betriebe mit öffentlichem Interesse über 500 Mitarbeiter, Sozialstandard - SA 8000, Qualitätsstandard - ISO 9000, Nachhaltigkeitslinie - ISO 26000) sowie Nachhaltigkeitsberichterstattung; Nachhaltigkeitslabels wie Naturland Fair, Hand in Hand (Rapunzel); Forstzertifikate wie PEFC oder Forest Stewardship Council.

Hinweis: Liegt keine Zertifizierung vor, kann dieses Kriterium auch über gemeinsam festgehaltene gemeinsame Ziele erfüllt werden.

Nachweis:

  • Kopie / Einsicht einer betrieblichen Zertifizierung oder Auszeichnung mit ökologischem Nachhaltigkeitsbezug liegt vor bzw. ist gegeben.
  • Umsetzung der bei Abschluss der Kooperation im Erhebungsbogen vereinbarten Maßnahme(n)

Kriterium 4 – Engagement für Kulturlandschaft, Region und Naturpark

Definition: Der Partner engagiert sich für die Themen Kulturlandschaft, Regionalentwicklung und Naturpark über sein Kerngeschäft hinaus, indem er Maßnahmen oder Beiträge zu Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung der Kulturlandschaft oder zur Unterstützung der Arbeit des Naturparks durchführt.

Erläuterung: Das Engagement kann über Geld-, Zeit- und Sachspenden oder über teilhonorierte Tätigkeiten dargelegt werden. Inhaltlich kann es sich z.B. auf die Pflege von Streuobst, das Entkusseln der Heide, die Verbesserung des kulturellen Angebots der Region, die Mitarbeit in einer LEADER-Steuerungsgruppe etc. handeln. Auch die Berücksichtigung von regionalen Produkten und Dienstleistungen beim Einkauf und bei den Auftragsausschreibungen zählen mit dazu.

Nachweis:

  • Dokumentation (Spendenbescheinigung oder Foto). Es ist kein Nachweis notwendig, wenn diese Aktivität im Rahmen von Naturparkaktionen stattfindet oder wenn die Zeit-/ Geldspenden direkt dem Naturpark zu Gute kommen.

Kriterium 5 - Engagement im Naturpark-Partner-Netzwerk

Definition: Der Partner engagiert sich im Partner-Netzwerk des Naturparks. Er benennt einen festen Ansprechpartner für den Naturpark, macht seine Mitgliedschaft sichtbar und beteiligt sich an Netzwerk-Aktivitäten.

Erläuterung: Netzwerk-Aktivitäten finden mindestens einmal jährlich statt und dienen der Verknüpfung der Partner untereinander. Im Rahmen des Netzwerks finden zudem ggf. Marketingmaßnahmen statt, eine Beteiligung ist hier stets freiwillig.

Branchenspezifische Kriterien

Je nach Branche (Gastronomie, Unterkünfte, Dienstleistungen, Land und Forst, Freizeit und Bildung) gibt es einige Zusatzanforderungen. Melden Sie sich gerne, wenn Sie mehr wissen möchten.