NSG, LSG, FFH - Was ist was?

Was für den Naturschutzexperten wie das kleine Einmaleins anmutet, kann für den Laien manchmal für etwas Verwirrung sorgen. Im Naturpark Lüneburger Heide existieren verschiedene Schutzgebiets-Typen, alle mit unterschiedlichem Charakter. Hier stellen wir Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Flora-Fauna-Habitate einmal etwas genauer vor.

In erster Linie regeln die Verordnungen, zu welchem Grad und auf welche Weise der Mensch innerhalb der Grenzen von Schutzgebieten aktiv in die Natur eingreifen kann und soll. Das hat nicht immer nur etwas mit Verboten zu tun, sondern soll auch "gut gemeinte" Eingriffe zur falschen Zeit - etwa zur Brutzeit besonders geschützter Arten - verhindern helfen. Wer sich verantwortungsbewusst in der Heide und im Wald bewegen will, für den ist diese Seite die richtige Adresse.

Naturschutzgebiet (NSG)

Naturschutzgebiete sind Bereiche, in denen die Natur aus landschaftsökologischen, wissenschaftlichen, zum Teil auch aus geschichtlichen, heimat- oder volkskundlichen Gründen geschützt ist.
Naturschutzgebiete stellen (nach den Nationalparks) die strengste Schutzkategorie dar und bieten den intensivsten Schutz von Natur und Landschaft, den das Gesetz ermöglicht.
In diesen Bereichen sind sämtliche Nutzungen und Eingriffe verboten, ausgenommen behördlich zugelassene Maßnahmen.

Naturschutzgebiete bilden den Erholungsraum für die Natur und erst in zweiter Linie für den Menschen!

Landschaftsschutzgebiet (LSG)

Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutzes bedürfen, weil

  • die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder die Nutzbarkeit der Naturgüter zu erhalten oder wieder herzustellen ist,
  • das Landschaftsbild vielfältig, eigenartig oder schön ist, oder
  • das Gebiet für die Erholung wichtig ist.

Die Naturschutzbehörde eines Landkreises kann solche Gebiete durch Verordnung zu Landschaftsschutzgebieten erklären. Die Verordnungen untersagen bestimmte Handlungen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere das Landschaftsbild oder den Naturgenuss beeinträchtigen.

Fauna-Flora-Habitat (FFH-Gebiet)

FFH-Gebiete werden zum Schutz von Tieren (Fauna), Pflanzen (Flora) und Lebensraumtypen (Habitaten) nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen. Sie sind ein Teil des Natura 2000-Netzwerkes.

Hinter dem Begriff Natura-2000 verbirgt sich ein länderübergreifendes Netz von Schutzgebieten, welches innerhalb der Europäischen Union nach Maßgabe der sogenannten Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie errichtet wird. In dieses Netz integriert sind auch die Vogelschutzgebiete. Das Netz von Schutzgebieten erstreckt sich über 18% der Landflächen und 6% des Seegebietes der Europäischen Union. Es ist damit das weltweit größte koordinierte Netzwerk von Schutzgebieten.