Aktuelle Hygiene- und Abstandshinweise

Liebe KutscherInnen, wir freuen uns mit euch, dass ihr wieder fahren dürft!

Wir möchten Euch daran erinnern, das Kutsche fahren derzeit (nur) unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden darf:
1. Bei Kutschfahrten ist von den Personen in der Kutsche ein Mund-Nase-Schutz zu tragen, auch wenn sie aus dem gleichen Haushalt kommen.
2. Von den Kutschenbetrieben sind die Kontaktdaten der Gäste zu erheben und zu dokumentieren.

Siehe § 12 der aktuell geltenden Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 10. Juli 2020, geändert durch - VO vom 28. August 2020:
(3) Die Veranstaltung von Kutschfahrten ist zulässig, wenn die Personen in der Kutsche eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen; § 2 ist entsprechend anzuwenden. Absatz 2 gilt entsprechend.
(2) Die Betreiberin oder der Betreiber eines Bootsverleihs oder eines Fahrradverleihs ist verpflichtet, nach § 4 die Kontaktdaten jeder Kundin und jedes Kunden zu erheben und zu dokumentieren.

Wir wünschen Euch eine erfolgreiche Saison 2020!