Häufig gestellte Fragen zum ZNL-Ausbildungslehrgang 2021

Sie haben auf dieser Seite nicht die passende Antwort zu Ihrer Frage gefunden? Dann wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Naturparks unter Tel. 04171 693 - 139 oder per E-Mail unter info(at)naturpark-lueneburger-heide.de.

Frage: An wen richtet sich der Lehrgang?

Der Lehrgang richtet sich an ökologisch Interessierte, die Freude an der Vermittlung von Wissen und den Austausch mit Führungsgästen haben. Die Kursmodule zu den Bereichen Recht, Organisation und Marketing sprechen zudem Aspekte einer gewerblichen Ausübung der Tätigkeit als Natur- und Landschaftfsführer:in an.

Frage: Gibt es formale Teilnahmevoraussetzungen?

Grundsätzlich steht der Lehrgang jedem offen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Eine vorausgehende Ausbildung oder Tätigkeit als Gästeführer ist vorteilhaft, aber keine zwingende Voraussetzung für eine Teilnahme.

Frage: Wie setzen sich die Kursgebühren zusammen und weshalb kostet die Prüfung extra?

Der Naturpark Lüneburger Heide und auch der Naturpark Südheide fördern die Gesamtveranstaltung mit mehreren tausend Euro, um die Kursgebühren für alle Teilnehmer zu senken. Diese betragen derzeit 350 €. Die Kosten verteilen sich auf neun Tage Verpflegung, hoch qualifizierte Fachreferenten und Referentinnen, an vielen Tagen den Transport zu Exkursionszielen und die Bereitstellung von Lernmaterial. Die Prüfungsgebühren in Höhe von 50 € werden getrennt aufgeführt, da das Ablegen der Prüfung optional ist.

Frage: Ich kann an einem Tag des Lehrgangs nicht anwesend sein. Schließt das meine Teilnahme aus?

Die Anwesenheit bei allen Unterrichtseinheiten der drei Kursblöcke ist verbindlich. Während Ausnahmen z.B. im nachgewiesenen Krankheitsfall in Absprache mit der Lehrgangsleitung möglich sind, ist ansonsten maximal ein entschuldigter Fehltag zulässig. Verpasst ein:e Teilnehmer:in mehr als einen Kurstag, ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich.

Frage: Kann ich am Lehrgang teilnehmen, aber auf die Zertifikatsprüfung verzichten?

Ja, dies ist möglich. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass der Naturpark Teilnehmende mit Prüfungsabsicht bei der Auswahl des Teilnehmerfeldes bevorzugt behandelt.

Frage: Kann der ZNL-Ausbildunglehrgang als Bildungsurlaub beantragt werden?

Ja, das ist für die Kurswoche vollumfänglich möglich.

Frage: Welche Kriterien sind ausschlaggebend für die Auswahl der Teilnehmer?

Das Auswahlgremium achtet besonders auf die Motivation zur Ausbildung und ob zu erwarten ist, dass nach einer Prüfung auch Führungen angeboten werden. Hilfreich sind zudem Erfahrungen als Gästeführer:in oder in der Umweltbildung / Bildung für nachhaltige Entwicklung. Ebenfalls hilfreich ist eine gewisse Vorbildung im Bereich der Ökologie und des Naturschutzes sowie die Verwurzelung der Teilnehmenden in der Kulturlandschaft Lüneburger Heide.

Frage: Sind die vermittelten Inhalte nur für das zentrale Naturschutzgebiet (NSG) der Lüneburger Heide relevant?

Nein, die Teilnehmer lernen die Gesamtheit der Kulturlandschaft Lüneburger Heide kennen. Während ein großer Teil der zu studierenden Biotope im NSG liegen, sind auch Zusammenhänge landwirtschaftlicher Nutzung, der Waldwirtschaft und Siedlungsflächen ein wichtiger thematischer Bestandteil des Lehrgangs. Das Zertifikat gilt demnach für die Gesamtfläche des Naturparks Lüneburger Heide sowie des Naturparks Südheide.

Frage: Ich bin bereits als Gästeführer:in zertifiziert. Muss ich für eine Prüfung dennoch den gesamten Lehrgang absolvieren?

Vorerfahrungen als zertifizierte:r Gästeführer:in sind begrüßenswert, ersetzen jedoch nicht die spezifischen Inhalte des Ausbildungslehrgangs. Entsprechend müssen für die Zulassung zur Prüfung alle Unterrichtseinheiten absolviert werden. Dies gilt auch für sonstige Ausbildungen und Zertifikate, mit Ausnahme eines ZNL-Zertifikats aus anderen Regionen.